Rückrufaktionen

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Rückruf bei Säuglingsanfangsnahrung von Novalac

Der Hersteller von Säuglingsanfangsnahrung und Ersatzmilch Novalac hat einen Rückruf der Produkte „Novalac 1“ und „Novalac CC“ veranlasst. Es handelt sich hierbei um Säuglingsanfangsnahrung für Babys zwischen 0 und 6 Monaten (Novalac 1) und um eine Spezial-Milchnahrung, die laut Herstellerangaben mit Milchsäuren und langkettigen Fettsäuren angereichert ist (Novalac CC).

Vom Rückruf betroffen sind folgende Chargen:

Novalac 1: Chargen-Nr. 9828301, EXP 01/09/2019, 800mg
Novalac CC: Chargen-Nr. 45405, EXP 23/09/2018, 400mg

Die Produkte mussten aus dem Verkehr gezogen werden, da in Tests erhöhte Glycidyl-Fettsäureester und 3-MCPD- Werte nachgewiesen werden konnten. Die Aufnahme dieser Substanzen sollte vermieden werden, da Glycidyl-Fettsäureester besonders für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder als gesundheitsschädlich gelten. Der Hersteller gibt an, dass diese bedenklichen Stoffe bei der Verarbeitung von Fetten und Ölen pflanzlichen Ursprungs entstehen können.

Betroffene Kunden können die Produkte in allen Novalac-Verkaufsstellen zurückgegeben, ein Kaufbeleg ist nicht erforderlich. Im Gegenzug erhalten sie den Kaufbetrag oder auf Wunsch ein Ersatzprodukt.

Für Fragen steht das Novalac Verbraucherservice zur Verfügung: info@novalac.at, oder +43 1 236 33 35

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