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Gebührenbefreiung bei Neugeborenen

In Österreich war die Geburt eines Kindes mit den unterschiedlichen Amtswegen und der Beantragung verschiedener Dokumente bis dato mit beträchtlichen Kosten verbunden. Seit Beginn des Jahres 2008 sind finanzielle Entlastungen für "frischgebackene" Eltern bei den Behördenwegen vorgesehen.

Dokumente Neben Kinderwagen, Gitterbett, Windeln und Babybekleidung belasteten schließlich auch Gebühren das Familienbudget. Schriften die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, unterliegen seit 1. Jänner 2008 einer Befreiung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes. Diese kostenfreie Regelung betrifft allerdings nur Dokumente die zum ersten Mal beurkundet werden.

Zur Ausstellung dieser dürfen die Kinder das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kostenbefreiung betrifft auch Kinder die vor 2008 geboren wurden sofern sie vor Ausstellung des jeweiligen Dokuments noch nicht in das dritte Lebensjahr eingetreten sind. Die Regelung gilt vorrangig für Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Personalausweise, Eintragungen im Pass der Eltern, sowie Reisepässe.

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