Familienleistungen Österreich 2027: Das ändert sich
2027 bringt für Familien in Österreich einige Neuerungen. Während sich beim Familienbonus Plus die Regeln ändern, bleiben andere Leistungen trotz steigender Preise auf dem bisherigen Stand. Gleichzeitig gibt es eine neue Unterstützung für Alleinerziehende. Wir zeigen dir, was sich ändert, welche Beträge gleich bleiben und was du für 2027 wissen solltest.
Familienbonus: Welche Aufteilung gilt ab 2027?
Beim Familienbonus Plus müssen sich viele Eltern ab 2027 umstellen. Bisher können sie selbst entscheiden, ob ein Elternteil den gesamten Steuerabsetzbetrag nutzt oder beide jeweils die Hälfte beanspruchen. Künftig hängt die mögliche Aufteilung unter anderem vom Alter des Kindes ab.
Diese Aufteilung ist ab 2027 möglich
- Kinder unter vier Jahren: Der Familienbonus kann weiterhin im Verhältnis 100 zu 0 oder 50 zu 50 aufgeteilt werden.
- Kinder ab dem vierten Geburtstag: Ab dem Monat nach dem vierten Geburtstag sind grundsätzlich nur noch die Aufteilungen 75 zu 25 oder 50 zu 50 möglich.
- Weiteres Kind unter vier Jahren: Lebt noch ein Kind unter vier Jahren im Haushalt, bleibt die bisherige Wahlmöglichkeit bestehen.
- Erhöhte Familienbeihilfe: Auch für Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, gelten weiterhin die bisherigen Möglichkeiten.
- Nur ein Anspruchsberechtigter: Gibt es keinen zweiten Anspruchsberechtigten, kann der Familienbonus weiterhin vollständig von einer Person genutzt werden.
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus Plus bis zu 2.000 Euro jährlich. Bei einer Aufteilung von 75 zu 25 kann ein Elternteil davon höchstens 1.500 Euro geltend machen. Die übrigen 500 Euro sind für den zweiten Elternteil vorgesehen.
Das wird speziell dann relevant, wenn bisher ein Elternteil den vollen Familienbonus genutzt hat und der andere nur wenig oder keine Einkommensteuer zahlt. Denn der Familienbonus reduziert die zu zahlende Steuer. Ist die Steuer des zweiten Elternteils niedriger als sein Anteil am Familienbonus, kann dieser Anteil nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Praxis-Tipp: Wann du die Änderung bemerkst, hängt davon ab, wie du den Familienbonus geltend machst. Wird er bereits monatlich bei der Lohnverrechnung berücksichtigt, greift die neue Aufteilung ab Jänner 2027. Beantragst du ihn dagegen erst über die Arbeitnehmerveranlagung, werden die Auswirkungen für das Steuerjahr 2027 in der Regel erst bei der Veranlagung 2028 sichtbar.
Familienbeihilfe: Warum Familien 2027 keine Erhöhung bekommen
Bei der Familienbeihilfe ändert sich 2027 nichts. Bereits 2026 wurde die jährliche Anpassung an die Inflation ausgesetzt. Das gilt auch für 2027 und 2028. Damit bleibt die Familienbeihilfe drei Jahre lang auf demselben Stand.
Für ein Kind zwischen 10 und 18 Jahren erhalten Eltern beispielsweise 171,80 Euro pro Monat. An diesem Betrag ändert sich bis Ende 2028 nichts. Die ausgesetzte Anpassung gehört zu den Budgetmaßnahmen des Bundes. Für 2027 und 2028 hat Österreich erstmals die Budgets für zwei zukünftige Jahre gemeinsam beschlossen.
Das verändert auf den ersten Blick nichts, aber du darfst die Inflation nicht vergessen. Denn während die Familienbeihilfe gleich bleibt, steigen die Lebenshaltungskosten weiter. 2025 betrug die durchschnittliche Inflation in Österreich 3,6 Prozent. Für 2026 erwartet das WIFO eine Inflationsrate von 3,2 Prozent, für 2027 von 2,4 Prozent.
Rechnet man allein die erwarteten Preissteigerungen für 2026 und 2027 auf die monatlichen 171,80 Euro auf, wären Ende 2027 rund 181,55 Euro notwendig, um die gleiche Kaufkraft zu erhalten. Die Differenz beträgt knapp 10 Euro pro Monat oder rund 117 Euro im Jahr.
Wichtig: Eine sinkende Inflationsrate bedeutet nicht, dass die Preise wieder sinken. Sie steigen lediglich langsamer. Bleibt die Familienbeihilfe gleichzeitig unverändert, kannst du dir von dem gleichen Betrag mit der Zeit weniger kaufen.
Schon seit 2026: Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende ohne Unterhalt
Was passiert, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt und auch kein Unterhaltsvorschuss möglich ist? Für bestimmte Alleinerziehende gibt es dafür seit dem 1. Juli 2026 einen eigenen Unterstützungsfonds. Er kommt auch infrage, wenn ein Kind wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteilskeine Halbwaisen- oder Waisenpension erhält.
Die Unterstützung beträgt 2026 pro Kind 240,60 Euro im Monat. Fehlt der Unterhalt, wird sie zwölfmal im Jahr ausgezahlt. Bei Kindern ohne Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung sind 14 Zahlungen jährlich vorgesehen. Bewilligt wird die Unterstützung zunächst für maximal zwölf Monate. Besteht danach weiterhin Bedarf, kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf die Unterstützung?
- Du und dein Kind haben euren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Österreich.
- Für dein Kind werden keine entsprechenden Unterhalts- oder Hinterbliebenenleistungen gezahlt.
- Ihr erfüllt die vorgeschriebenen Aufenthaltsvoraussetzungen.
- Dein monatliches Nettoeinkommen beträgt 2026 grundsätzlich höchstens 2.768 Euro.
Liegt dein Einkommen weniger als 460 Euro über dieser Grenze, ist noch eine reduzierte Unterstützung möglich.
Nicht alle Zahlungen werden bei der Einkommensprüfung berücksichtigt. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, Familienbonus Plus und Wohnbeihilfe zählen beispielsweise nicht zum Einkommen. In bestimmten Fällen entfällt die Einkommensprüfung vollständig, etwa wenn du Sozialhilfe oder Mindestsicherung erhältst.
Achtung, die Unterstützung wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst also unbedingt einen Antrag stellen, wenn du das Geld haben möchtest. Bewilligt werden kann die Leistung frühestens für den Monat, in dem du den Antrag einreichst.
Wichtig: Es gibt jetzt auch eine zusätzliche Unterstützung nach Gewalterfahrungen. Der Fonds berücksichtigt auch Fälle, in denen Alleinerziehende Gewalt durch den unterhaltspflichtigen Elternteil erfahren haben und deshalb den Kindesunterhalt nicht durchgesetzt haben. Bei Bedarf kann zusätzlich eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.
Woher kommt das Geld für Familienleistungen?
Viele Familienleistungen werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert. Dazu gehören unter anderem Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, kostenlose Schulbücher sowie die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Das Geld stammt vor allem aus dem Dienstgeberbeitrag der Arbeitgeber. Hinzu kommen Anteile aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Ab 2028 sinkt der Dienstgeberbeitrag von 3,7 auf 2,7 Prozent. Dadurch nimmt der FLAF zunächst rund zwei Milliarden Euro weniger ein. Ein großer Teil davon wird ausgeglichen, unter anderem durch einen höheren Anteil am Einkommensteueraufkommen und Dienstgeberbeiträge für Arbeitnehmer über 60 Jahren.
Unter dem Strich rechnet der Budgetdienst für 2028 mit rund 605 Millionen Euro beziehungsweise 6,5 Prozent weniger Einnahmen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch eine Kürzung der Familienbeihilfe. Ihre Höhe ist gesetzlich geregelt. Für 2028 ist keine Kürzung, sondern weiterhin das Einfrieren des bisherigen Betrags vorgesehen.
So solltest du jetzt aktiv werden
- Familienbonus prüfen: Schau nach, wie ihr den Familienbonus bisher aufteilt und ob ihr ihn mit der neuen Regelung weiterhin vollständig nutzen könnt.
- Finanzen neu kalkulieren: Familienbeihilfe steigt nicht mit den Lebenshaltungskosten. Plane deshalb ein, dass ihre Kaufkraft weiter sinkt.
- Unterstützung beantragen: Bist du alleinerziehend und erhältst keinen Unterhalt oder keine Hinterbliebenenleistung, prüfe deinen Anspruch auf den Unterstützungsfonds. Die Zahlung erfolgt nicht automatisch.
- Änderungen im Blick behalten: Informiere dich rechtzeitig über die für dich relevanten Leistungen und Antragsfristen.
So vermeidest du, dass dir mögliche finanzielle Unterstützung entgeht, und kannst die Auswirkungen der Änderungen besser in deine Familienplanung einbeziehen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben