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So errechnet man den Geburtstermin

„Wann ist es bei dir soweit?“ Diese Frage begleitet Frauen während der ganzen Schwangerschaft. Und es ist tatsächlich nicht nur für das Umfeld, sondern auch für die werdenden Eltern spannend, wann denn der ersehnte Nachwuchs das Licht der Welt erblickt. Der voraussichtliche Termin lässt sich sowohl mathematisch als auch mittels Ultraschall errechnen – es handelt sich letztlich jedoch nur um eine Prognose, denn selten hält sich ein Baby an den Kalender.

Eine Frauenhand die ein Kalenderzelle mit dem Geburtsdatum ausfüllt

Herkömmliche Berechnung anhand der Naegele-Formel

In den ersten Schwangerschaftswochen muss sich der Körper erst einmal auf die neue Situation einstellen. Der Hormonhaushalt wird angekurbelt, der Embryo nistet sich ein und der Organismus bemüht sich um bestmögliche Wachstumsbedingungen für den kleinen Spross. Bis es mit dem Wachstum richtig losgeht, dauert es noch ein wenig, daher wird der mögliche Geburtstermin bis zur 12. Schwangerschaftswoche mit Hilfe einer mathematischen Formel berechnet. In der Praxis hat sich die so genannte Naegele-Regel bewährt:

Voraussichtlicher Geburtstermin = erster Tag der letzten Regelblutung + 1 Jahr – 3 Monate + 7 Tag

Ein Beispiel: War der erste Tag der letzten Periode der 20. Oktober 2016, dann rechnet man plus ein Jahr (20. Oktober 2017) minus drei Monate (20. Juli 2017) plus sieben Tage. Der errechnete Geburtstermin, kurz EGT oder ET, wäre somit der 27. Juli 2017. Allerdings führt diese Formel nicht zu einem punktgenauen Datum, da die Monate unterschiedlich viele Tage haben.

Bei der Berechnung geht man von einem regelmäßigen Zyklus von 28 Tagen aus. Ist der Zyklus länger oder kürzer, muss entsprechend addiert oder subtrahiert werden. Da jede Frau einen unterschiedlichen Zyklus hat und die Zykluslänge auch von Monat zu Monat abweichen kann (z.B. bei Stress, Einnahme von Medikamenten), ist die exakte Bestimmung des Termins per Formel nicht möglich. Daher wird ab der 12. Schwangerschaftswoche die Berechnung mittels Ultraschall hinzugezogen. Im Mutter-Kind-Pass werden dann zwei Termine eingetragen: der errechnete Geburtstermin und der Geburtstermin laut Ultraschall. Es ist nicht selten, dass der Termin nach der ersten Ultraschalluntersuchung korrigiert wird. Im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel wird das Datum der Entbindung dann üblicherweise nicht mehr geändert.

Bestimmung mittels Ultraschall

Untersuchungen per Ultraschall gehören in der Schwangerschaft einfach dazu. Drei Ultraschalluntersuchungen sind im Rahmen des Mutter-Kind-Pass vorgesehen. Alles darüberhinaus muss von der Schwangeren selbst bezahlt werden (außer es gibt eine medizinische Indikation für weitere Screenings). Die Kontrolle ist schmerzlos und für GynäkologInnen eine Routineaufgabe. Am Ultraschallbild kann der Arzt/die Ärztin erkennen, ob das Baby gut wächst und ob die Versorgung über die Nabelschnur reibungslos funktioniert. Auch Fruchtwasser und Gebärmutter können abgebildet und somit untersucht werden. Der Vorteil eines bildgebenden Verfahrens ist, dass Mutter und Kind gründlich begutachtet werden können, ohne sich dem Risiko eines invasiven Eingriffs auszusetzen. Die Ultraschalluntersuchung dient außerdem der genaueren Bestimmung des Geburtstermins. Anhand unterschiedlicher Faktoren wird ein voraussichtlicher Entbindungstermin berechnet. Die ersten Anhaltspunkte liefert die Untersuchung zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche.

Folgende Parameter helfen bei der Terminbestimmung

  • Scheitel-Steiß-Länge (SSL): es handelt sich hierbei um die Gesamtlänge des Embryos, die mit Hilfe des Ultraschalles vermessen werden kann. Sie wird in Millimetern angegeben und das erste Mal zwischen der 8. und 10. Schwangerschaftswoche gemessen. Die Länge des Embryos lässt bereits relativ zuverlässige Rückschlüsse auf das Geburtsdatum zu.
  • Kopfumfang: üblicherweise wird der Kopf das erste Mal zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche gemessen. Grundsätzlich ist eine Messung aber bereits ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich.
  • Femurlänge: darunter versteht man die Länge des Oberschenkelknochens. Auch er wird ab der 18. Schwangerschaftswoche vermessen. Er ist zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche zwischen 27mm und 38mm lang, je nach Wachstum des Kindes.

Der Frauenarzt/die Frauenärztin vergleicht alle biometrischen Daten, die bei der Ultraschalluntersuchung erhoben werden, mit statistischen Daten. Außerdem werden sie auch untereinander in Verbindung gesetzt, das bedeutet, der Arzt/die Ärztin prüft auch, ob beispielweise der Kopfumfang zur Oberschenkelknochenlänge des Babys „passt“. Daraus ergeben sich im Idealfall ein stimmiges Bild und eine durchschnittlich gesunde Wachstumskurve.

Wann kommt das Baby?

Dass Kinder nicht „planbar“ sind, lernen wir Eltern spätestens bei der Geburt. An einen bestimmten Termin halten sich die wenigsten Babys, sie kommen erst dann, wenn sie dazu bereit sind. Nur etwa 5% aller Babys erblicken tatsächlich am errechneten Termin das Licht der Welt. Die Mehrheit aller Kinder macht sich entweder vor oder nach dem Geburtstermin auf den Weg. Daher sollte man es mit dem Datum auch nicht so genau nehmen.

In Hinblick auf die Geburt, empfehlen Hebammen mittlerweile sogar, von einem Geburtsmonat anstatt von einem Geburtstermin zu sprechen. Die Festlegung auf einen Tag erscheint einfach zu knapp. Die Erfahrung zeigt, dass 90% aller Babys in einem Zeitraum zwischen der 37. und der 42. Schwangerschaftswoche geboren werden. Die Berechnung des voraussichtlichen Termins ist aber dennoch von Bedeutung. Es ist ein wichtiger Anhaltspunkt zum einen für die Eltern, zum anderen aber auch für ÄrztInnen und Hebamme. Relevant ist das vor allem dann, wenn ein Kaiserschnitt vorgenommen werden muss oder wenn das Baby den Termin überschreitet. Schnittentbindungen werden bei einem komplikationsfreien Verlauf der Geburt nicht vor der 37. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Das Ungeborene soll ausreichend Zeit bekommen, um zu reifen (Stichwort: Lungenreife).

Wenn es das Baby mit den Geburtsbestrebungen nicht eilig hat, spielt der prognostizierte Termin ebenfalls eine Rolle. Die Kontrollen werden engmaschiger, wenn der ET (errechneter Termin) überschritten ist. Sauerstoffversorgung, Fruchtwassermenge und Vitalzeichen des Babys werden dann alle 2-3 Tage untersucht. Spätestens nach zwei Wochen entschließt man sich üblicherweise für die künstliche Einleitung der Geburt.

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