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Schwanger während der Karenz: Das neue Sonderwochengeld
Das Sonderwochengeld ist eine finanzielle Leistung für Mütter, die während ihrer gesetzlichen Elternkarenz erneut schwanger werden, deren Kinderbetreuungsgeld aber bereits ausgelaufen ist. In dieser Situation gab es früher kein Wochengeld, trotz Beginn des Mutterschutzes. Seit Juni 2024 schließt das Sonderwochengeld genau diese Lücke: Es ersetzt in diesem Fall das reguläre Wochengeld und sichert dir in den Wochen vor und nach der Geburt ein Einkommen.
Das Sonderwochengeld beträgt 60 Prozent deines letzten vollen Bruttoverdienstes vor Beginn der Karenz, zuzüglich 17 Prozent Zuschlag für Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Liegt der Bemessungszeitraum in einem früheren Kalenderjahr, wird er an die aktuelle Lohnentwicklung angepasst. Die Auszahlung erfolgt für acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei einem Kaiserschnitt, einer Frühgeburt oder einer Mehrlingsgeburt verlängert sich der Anspruch auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Kernpunkte zum Sonderwochengeld einen Blick
Damit du die wichtigsten Infos immer im Blick hast, findest du hier eine kompakte Übersicht. So kannst du schnell prüfen, ob du anspruchsberechtigt bist und welche Schritte nötig sind.
- Wer Anspruch hat: Mütter in gesetzlicher Elternkarenz ohne laufendes Kinderbetreuungsgeld, deren Mutterschutz für ein weiteres Kind beginnt
- Höhe der Leistung: 60 % des letzten Bruttoverdienstes plus 17 % Zuschlag für Sonderzahlungen
- Dauer: 8 Wochen vor sowie nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie Kaiserschnitt 12 Wochen
- Relevanter Zeitraum für rückwirkende Beantragung: Mutterschutzbeginn zwischen 1. September 2022 und 4. Juli 2024
- Letzter Antragsstichtag für rückwirkende Beantragung: Juni 2025
- Wo beantragen: Beim zuständigen Krankenversicherungsträger (z. B. ÖGK, BVAEB)
- Unterlagen bereithalten: Bestätigung des Entbindungstermins, ggf. weitere Nachweise auf Anforderung
Schritt-für-Schritt zum Antrag
Den Antrag auf Sonderwochengeld stellst du bei deinem zuständigen Krankenversicherungsträger, zum Beispiel bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Für die Beantragung brauchst du in der Regel eine Bestätigung über den (voraussichtlichen) Entbindungstermin; je nach Fall können auch weitere Unterlagen angefordert werden.
Viele Kassen bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag bequem online einzureichen. Das funktioniert etwa über das Serviceportal mit ID Austria als elektronischer Unterschrift. So sparst du dir den Postweg und kannst den Antrag schnell und sicher übermitteln.
Kann ich das Sonderwochengeld rückwirkend beantragen?
Einen rückwirkenden Anspruch hast du, wenn du während einer aufrechten gesetzlichen Elternkarenz im Mutterschutz für ein weiteres Kind warst und zu diesem Zeitpunkt kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen hast. Entscheidend ist, dass der Mutterschutz zwischen dem 1. September 2022 und dem 4. Juli 2024 begonnen hat.
Die Frist für die rückwirkende Beantragung endet am 30. Juni 2025. Danach verfällt der Anspruch unwiderruflich, selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt wären. Wer zu spät dran ist, verzichtet damit unter Umständen auf mehrere Tausend Euro.
Häufige Stolperfallen sind eine verspätete Antragstellung, weil die Frist übersehen wurde, oder unvollständige Unterlagen, die den Antrag verzögern. Deshalb solltest du alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig bei deinem Krankenversicherungsträger einreichen.
Fazit: Sonderwochengeld
Das Sonderwochengeld ist für viele Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung. Falls du den Antrag nicht mehr rechtzeitig stellen konntest, dann ist das natürlich ärgerlich. Plane für die nächste Schwangerschaft rechtzeitig, damit du alle Mittel erhältst, die dir zustehen.
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