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Mutter-Kind-Pass

Von Anbeginn der Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr des Kindes ist der Mutter-Kind-Pass ein ständiger Begleiter.  Er bildet sozusagen den Rahmen für diverse Vorsorgeuntersuchungen sowohl  vor als auch nach der Geburt. Der Mutter-Kind-Pass definiert die Art und den Zeitpunkt der Untersuchung; er wird allen Müttern ausgehändigt, sobald die Schwangerschaft durch einen Arzt/eine Ärztin festgestellt wurde.

Mutter-Kind-Pass

Grundsätzlich bekommt jede schwangere Frau einen Mutter-Kind-Pass und damit die Aufforderung, die vorgeschriebenen Untersuchungen zu absolvieren.

Allgemeines

Der Mutter-Kind-Pass ist ein kleines, gelbes Büchlein, in dem alle gesundheitsrelevanten Daten der Mutter wie beispielsweise Blutgruppe, Auffälligkeiten, Gewicht, Blutdruck, Vorerkrankungen etc. festgehalten werden. Schwangere sollten ihn stets bei sich tragen, damit medizinische Teams im Notfall  rasch Zugang zu allen relevanten Informationen rund um die Schwangerschaft erhalten. Im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programmes sind bestimmte Untersuchungen bei einem Gynäkologen/einer Gynäkologin vorgesehen. Diese dienen dazu, den Gesundheitszustand der Mutter und des ungeborenen Kindes zu erheben. Außerdem umfassen sie spezielle Blutuntersuchungen und andere Tests wie z.B. einen oralen Glukosetoleranztest. Der erste Tag der letzten Regel wird ebenso eingetragen wie der errechnete Geburtstermin. Letztlich soll der Mutter-Kind-Pass einerseits eine ideale Gesundheitsvorsorge gewährleisten, andererseits die Schwangerschaft ausreichend dokumentieren.

Die Absolvierung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung steht in engem Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld. Wer Kinderbetreuungsgeld beanspruchen möchte, der muss alle 5 Untersuchungen vor der Geburt und die 5 Untersuchungen des Kleinkindes nach der Entbindung in den vorgesehenen Zeiträumen absolvieren und das (per Arztstempel) nachweisen. Unzureichende oder verspätete Untersuchungen haben eine Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes ab einem bestimmten Zeitpunkt (10., 13., 17. oder 25. Lebensmonat des Kindes) zur Folge. Die im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programmes vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen werden von den Krankenkassen empfohlen und auch übernommen, sind jedoch keine Pflicht – somit nicht an den Bezug von Kinderbetreuungsgeld gebunden.

Kosten

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind dann kostenlos, wenn sie bei einem Gynäkologen/einer Gynäkologin absolviert werden, der/die einen entsprechenden Vertrag mit einem Sozialversicherungsträger besitzt. Wer die Untersuchungen bei einem privaten Arzt/einer privaten Ärztin durchführen möchte, der muss dafür vorerst selbst aufkommen. Eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse ist jedoch möglich. Normalerweise werden 80% vom Kassentarif (Achtung: Kassentarif ist nicht gleich Honorar des Privatarztes/der Privatärztin) rückerstattet. Außerdem gilt es, folgendes zu beachten: die Krankenkasse bezahlt nur jene Untersuchungen, die nach dem Mutter-Kind-Pass vorgesehen sind. Für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Beratungen beispielsweise in der Frühschwangerschaft müssen die Eltern selbst bezahlen. Frauen, die nicht krankenversichert sind, haben ebenso Anspruch auf kostenlose Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Sie müssen sich jedoch an die regional zuständige Krankenkasse wenden, um dort einen so genannten Anspruchsbeleg zu erhalten. Dieser ersetzt beim Arztbesuch die e-card.

Folgende Anlaufstellen bieten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen an:

  • Fachärzte/Fachärztinnen für Gynäkologie (sowohl private ÄrztInnen als auch VertragsärztInnen)
  • Ambulatorien
  • Ambulanzen der Geburtshilfe-Abteilungen in Krankenhäusern/Spitälern
  • Beratungsstellen für Schwangere (hier können auch anonyme Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt werden)

Untersuchungen in der Schwangerschaft

Vor der Geburt sind 5 Mutter-Kind-Pass Untersuchungen in jeweils unterschiedlichen Schwangerschaftsstadien vorgesehen.

  • 1. Untersuchung: die erste Untersuchung muss bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen. Sie umfasst ein ausführliches Anamnesegespräch, eine gynäkologische Untersuchung, eine Befragung bezüglich Risikofaktoren von Mutter und Kind sowie eine Empfehlung, ob weitere Untersuchungen erforderlich sind oder nicht. Außerdem wird auch ein ausführlicher Bluttest durchgeführt. Das Blutbild wird hinsichtlich einer potentiellen Lues-Infektion, Toxoplasmose und Rötelantikörper getestet. Zusätzlich werden Blutgruppe, Rhesusfaktor, Hämoglobinwert und Hämatokrit bestimmt. Eine Ultraschalluntersuchung wird in der 8., 9., 10., 11. oder 12. Schwangerschaftswoche empfohlen – sie wird häufig im Zuge der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung gemacht.
  • 2. Untersuchung: sie findet zwischen der 17. und der 20. Schwangerschaftswoche statt. im Mittelpunkt stehen eine interne Untersuchung (beim Hausarzt/der Hausärztin oder beim Internisten/der Internistin), ein Anamnesegespräch, eine gynäkologische Untersuchung sowie die Feststellung von potentiellen Risikofaktoren. Wer möchte, kann im Zuge dessen die zweite empfohlene Ultraschalluntersuchung absolvieren.
  • 3. Untersuchung: die dritte Untersuchung ist für die 25., 26., 27. oder 28. Schwangerschaftswoche anberaumt. Sie erfordert neben der allgemeinen Anamnese und der gynäkologischen Untersuchung einen oralen Glukosetoleranztest zur Diagnose von Schwangerschaftsdiabetes. Außerdem wird eine Blutuntersuchung durchgeführt, getestet werden Hämatokrit, Hämoglobinwert und das HBS-Antigen (Hepatitis-B).  Mögliche Risikofaktoren und weitere Untersuchungen (falls erforderlich) werden ebenfalls thematisiert.
  • 4. Untersuchung: ein weiteres Anamnesegespräch, eine gynäkologische Untersuchung, die Feststellung von Risikofaktoren und die Besprechung von weiteren Schritten, finden zwischen der 30. und 34. Schwangerschaftswoche statt. In diesem Zeitraum können Schwangere auch die 3. vorgesehene Ultraschalluntersuchung absolvieren.
  • 5. Untersuchung: in der 35., 36., 37. oder spätestens 38. Schwangerschaftswoche erfolgt die letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vor der Entbindung. Sie umfasst ein Anamnesegespräch, eine vaginale Untersuchung sowie ein Gespräch über potentielle Risikofaktoren von Mutter und Kind.

Untersuchungen des Kindes

Nach der Geburt sind bis zum 14. Lebensmonat des Kindes 5 weitere Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu absolvieren. In der ersten Lebenswoche wird der allgemeine Gesundheitszustand des Kindes erhoben, es wird ärztlich untersucht, wichtige Daten wie Körpergewicht und Körperlänge werden festgehalten. Die zweite Mutter-Kind-Pass-Untersuchung findet dann zwischen der 4. und der 7. Lebenswoche statt. Sie beinhaltet neben einer herkömmlichen ärztlichen Untersuchung auch eine orthopädische Untersuchung. Im 3., 4. oder 5. Lebensmonat sieht der Mutter-Kind-Pass den nächsten Arzt-Termin vor. Zwischen dem 7. und 9. Lebensmonat findet die 4. Untersuchung statt. Dabei werden Körpergewicht und Körperlänge sowie das Allgemeinbefinden des Kindes geprüft. Außerdem wird der Hals-Nasen-Ohren-Bereich erstmals ausführlich untersucht. Die 5. Untersuchung ist im Zeitraum 10. bis 14. Lebensmonat vorgesehen. Sie gleicht den vorangegangenen Untersuchungen, wird jedoch um eine Überprüfung der Augen erweitert.

Zusätzlich zu den oben genannten Untersuchungen empfiehlt der Mutter-Kind-Pass die Durchführung eines Hüftultraschalls in der 1. sowie zwischen der 6. und 8. Lebenswoche des Kindes. Bis zum 62. Lebensmonat des Kindes sind 4 weitere Untersuchungen vorgesehen, danach sind alle Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass abgeschlossen. 

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