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Impfen und Titerbestimmung

Zahlreiche Krankheiten, die früher gerade bei kleinen Kindern noch zum Tod geführt haben, können heute durch umfassende Schutzimpfungen verhindert werden. Impfungen zählen damit, laut Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates, zu den wichtigsten und wirksamsten Präventivmaßnahmen gegen ernsthafte Erkrankungen. Der österreichische Impfplan sieht die ersten Impfungen bereits für Kinder im Säuglingsalter vor. Die Impferfolgskontrolle kann durch die Titerbestimmung erfolgen.

Was ist eine Titerbestimmung?

Die Titerbestimmung zeigt, ob die Grundimmunisierung durch eine bereits erfolgte Impfung erfolgreich war und die Konzentration der Antikörper im Blut ausreichend hoch ist. Ist der Titer-Wert zu niedrig, sollte eine erneute Impfung erfolgen.

Bei welchen Impfungen ist eine Titerbestimmung sinnvoll?

Bei Routineimpfungen sind Impferfolgskontrollen generell nicht notwendig, erklärt der österreichische Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates anlässlich der Veröffentlichung des Impfplanes 2011. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Titerbestimmungen angewendet werden kann:

  • Hepatitis B (zum Beispiel bei Kindern von HBs-Ag-positiver Mütter)
  • Tollwut (bei beruflichem Risiko)
  • bei Patienten, die an einer Immunsystem schwächenden Krankheit leiden
  • zur Abklärung im Vorfeld einer Impfung, um zu belegen, ob eine Krankheit bereits durchgemacht oder eine stattgefundene Impfung vergessen wurde.

Sind keine Impfaufzeichnungen vorhanden, kann im Einzelfall eine Titerbestimmung erfolgen, wenn der Schutztiter eindeutig bekannt ist. Die Kosten für eine solche Impferfolgskontrolle sind von Labor zu Labor verschieden und liegen zwischen wenigen Euros und mehr als 30 Euro. 

Hält man sich an die im österreichischen Impfplan empfohlenen Impfintervalle, kann grundsätzlich von einer Immunisierung ausgegangen werden, die ausreichend vor den entsprechenden Krankheiten schützt. Ausnahmen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Impfempfehlungen für Kinder

Wie bereits angesprochen, sieht der österreichische Impfplan verschiedene Impfungen schon im Kindesalter vor. Folgende Empfehlungen werden ausgesprochen: 

Schon ab der vollendeten sechsten Lebenswoche können zwei bzw. drei Schluckimpfungen gegen den Rotavirus im Abstand von vier Wochen erfolgen. Die Immunisierung sollte spätestens im Alter von 26 Wochen abgeschlossen sein.

Im Alter von drei Monaten erfolgt die erste Teilimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hämophilus infl. B und Hepatitis B als 6-fach Impfung. Im selben Alter kann die erste Teilimpfung der konjugierten Mehrfachimpfung gegen Pneumokokken verabreicht werden.

Mit fünf Monaten erfolgt der zweite Teil der 6-fach Impfung, mit 12 Monaten der dritte und letzte Teil (seit 2010, davor wurde in vier Schritten immunisiert).

Der zweite Teil der Pneumokokken-Impfung wird ebenfalls im Alter von 5 Monaten verabreicht, zwei Monate später folgt der dritte Teil. Die vierte und letzte Impfdosis wird dem Kind im Laufe des zweiten Lebensjahres verabreicht.

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr kann die 3-fach Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln gegeben werden. Hier gibt es eine zweite Teilimpfung, die ebenfalls innerhalb des zweiten Lebensjahres verabreicht werden muss. Zwischen den beiden Impfungen sollte ein Mindestabstand von vier Wochen liegen.

Zusätzlich werden ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat die Impfung gegen Meningokokken C, ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat jene gegen Grippe empfohlen. Im Alter von mindestens 9 Monaten sollte das Kind gegen Windpocken/Feuchtblattern (Varizellen) immunisiert werden:

Ab dem ersten Lebensjahr wird zudem die Hepatitis A-Grundimmunisierung empfohlen, eine zweite Impfung erfolgt im Alter von rund zwei Jahren. Ebenfalls mit rund einem Jahr erhält das Kind die erste FSME-Impfung. Nach einem Monat erfolgt die zweite Teilimpfung, nach rund zehn Monaten die dritte. Drei Jahre später sollte erneut geimpft werden.

Wenn das Kind älter wird, sollten mehrere Auffrischungsimpfungen erfolgen, um den Impfschutz zu gewährleisten:

Im Alter von sieben bis neun Jahren erhält das Kind die Diphtherie-Tetanus-Polio-Pertussis-Auffrischung. Die FSME-Impfung sollte nach der Grundimmunisierung alle fünf Jahre wiederholt werden und ist damit erst wieder mit rund zehn Jahren notwendig. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte im Alter von etwa 13 Jahren aufgefrischt werden. Im Kindesalter empfehlen Ärzte außerdem die jährliche Grippe-Impfung. Eine neuerliche Meningokokken-Impfung erfolgt zwischen 11 und 13 Jahren.

Welche Impfabstände sollten eingehalten werden?

Sowohl Tot- als auch Lebendimpfstoffe können laut dem österreichischen Bundesministerium für Gesundheit (Verlinkung: https://www.bmg.gv.at) gleichzeitig, jedoch an verschiedenen Injektionsstellen verabreicht werden. Erfolgen unterschiedliche Impfungen nicht am selben Tag, sollte bei Lebendimpfstoffen allerdings ein Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. Dies dient er Optimierung der Immunantwort. Bei Totimpfstoffen gelten keinerlei Mindestabstände.

Steht eine notwendige Operation an, sollte bei Totimpfstoffen zumindest ein Abstand von drei Tagen zwischen Impfung und Eingriff eingehalten werden, bei Lebendimpfstoffen verlängert sich dieser Zeitraum auf mindestens zwei Wochen. 

Wird ein Impftermin für den weiteren Teil einer Grundimmunisierung oder einer Auffrischungsimpfung versäumt, kann dieser so bald wie möglich ohne Probleme nachgeholt werden. Bestehen Zweifel, ob bisherige Impfungen ihre Wirkung zeigen, kann in Absprache mit dem Arzt eine Antikörperbestimmung erfolgen.

Die wissenschaftliche Akademie für Vorsorgemedizin (Verlinkung: kinder-impfen.at) empfiehlt jedoch, bei dreiteiligen Grundimmunisierungen den Abstand zwischen den ersten beiden Impfungen auf maximal ein Jahr auszudehnen. Der dritte Teil kann demnach im Abstand von bis zu fünf Jahren oder mehr erfolgen. Besteht die Grundimmunisierung aus vier Teilimpfung, sollten die ersten drei innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Bei zwei Teilimpfung gilt ein Abstand von höchstens zwei Jahren einzuhalten.

Auffrischungen können meistens im Zeitraum von zehn oder mehr Jahren erfolgen, je nach Impfung muss dies jedoch individuell beurteilt werden. Ist der Abstand zur letzten Impfung besonders groß, kann eine Titerkontrolle nach der Auffrischungsimpfung erfolgen, um den Schutz zu überprüfen. 

Impfnebenwirkungen

Die meisten Impfungen verlaufen ohne Nebenwirkungen. Je nach Impfstoff und Patient sind jedoch prinzipiell unterschiedliche Reaktionen möglich, da jeder Impfstoff eine Immunreaktion des Organismus auslöst. Diese reichen von lokalen Nebenwirkungen an der Impfstelle wie Schwellungen, Rötungen oder leichtem Schmerzempfinden, bis zu Allgemeinsymptomen wie Krankheitsgefühl, Fieber, Müdigkeit, Muskel- oder Gelenkschmerzen, heißt es im österreichischen Impfplan. Letztere können in den ersten beiden Tagen nach der Impfung auftreten, werden jedoch nur selten beobachtet und klingen schnell wieder ab.

Weitere spezielle, seltene Nebenwirkungen können je nach Impfung unterschiedlich ausfallen. Treten Unwohlsein, allergische Reaktionen oder andere Krankheitssymptome nach einer Impfung auf, sollte das Kind zur Abklärung in jedem Fall von einem Arzt untersucht werden.

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